Am 28. Oktober 2025, Taiwans BSMI (Bureau of Standards, Metrology and Inspection) hielt eine Sonderbesprechung ab, um offiziell Änderungen der Inspektionsvorschriften für 13 Arten von sekundären Lithiumprodukten und 1 Art von Informationsprodukten bekannt zu geben. Zusätzlich, “Sekundär-Lithiumbatteriesätze für den nichtantriebsbezogenen Einsatz in Straßenfahrzeugen” wurden in den vorgeschriebenen Prüfumfang aufgenommen. Unter den Neuerungen stechen vor allem die obligatorischen Werksinspektionen für Akkupacks und Powerbanks hervor. Die neuen Regelungen treten mit Bekanntgabe in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2027.

 

1. BSMI-zertifizierte Produktkategorien

  • Sekundäre Lithium-Powerbanks
  • Sekundäre Lithium-Einzelzellen (ausgenommen Knopfzellen)
  • Sekundäre Lithium-Einzelbatteriepakete/Batteriemodule/Batteriesysteme (beschränkt auf solche, die 100 kWh nicht überschreiten)
  • Sekundäre Lithium-Energiespeicher, einzelne Batteriepacks/Batteriemodule/Batteriesysteme (beschränkt auf solche, die 1 kWh nicht überschreiten)
  • Sekundäre Lithiumbatteriepakete für Elektromotorräder
  • Sekundäre Lithium-Akkus für Elektrofahrräder
  • Sekundäre Lithiumbatteriepakete für elektrische Zusatzfahrräder

 

2. BSMI-Inspektionsstandards und Zertifizierungsmodi

BSMI-Inspektionsstandards:

BSMI-Zertifizierung Modi:
Mit Ausnahme von Punkt 2, “Sekundäre Lithium-Einzelzellen,” die die aufrechterhält “Geben Sie den Testmodus ein” Plus “Konformitätserklärung Modus” (2+3), alle anderen Produktzertifizierungen übernehmen einen der folgenden Modi:

  • “Geben Sie den Testmodus ein” Plus “Vollständiger Qualitätsmanagementsystemmodus” (2+4)
  • “Geben Sie den Testmodus ein” Plus “Prozessqualitätsmanagementsystemmodus” (2+5)
  • “Geben Sie den Testmodus ein” Plus “Werksinspektionsmodus” (2+7)

 

3. BSMI-Werksinspektionsanforderungen
Alle sekundären Batteriepacks und Powerbanks (ausgenommen sekundäre Lithiumzellen), die sich bewerben BSMI-Zertifizierung müssen sich Werksinspektionen unterziehen oder über ein ISO 9001-Zertifikat verfügen, das von einer BSMI-anerkannten Organisation ausgestellt wurde.

Für Zertifizierungen mit dem “Werksinspektionsmodus” (2+7) wird das Zertifikat erst nach der ersten Werksinspektion ausgestellt. Die Erstinspektion im Werk ist ein Jahr gültig, Folgekontrollen sind mindestens einmal im Jahr erforderlich.

 

4. BSMI-Implementierungszeitplan
Die neuen Regelungen treten mit der Bekanntgabe in Kraft, wobei die Übergangsfrist am 1. Juli 2027 endet.

Bewerber, die über alte Standardzertifikate verfügen, können diese bis zum Ablaufdatum weiter nutzen. Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats können noch entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Vor dem 30. Juni 2027 können berechtigte Bewerber eine Zertifikatsverlängerung beantragen, wobei verlängerte Zertifikate drei Jahre gültig sind. (Zulassungsvoraussetzung: Anträge müssen drei Monate vor dem Ablaufdatum des Zertifikats eingereicht werden, bevor die alten Standards nicht mehr gelten.)

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