Wichtige Hinweise zu U38.3 Jährliche Aktualisierungen melden

 

  1. Anforderungen an Berichte, die von Energiespeicher-Testlaboratorien ausgestellt werden

    • Um Identifikationszertifikate für den Luft-/Seetransport zu aktualisieren, verwenden Sie das Formular zur Aktualisierung der Identifikationszertifikate des Lithium Battery Report 2025 (dieses Formular gilt nur für die Aktualisierung von DGM-Identifikationszertifikaten). Senden Sie das Formular, den vollständigen UN-Berichtssatz und das Betrauungsschreiben für den Luft-/Seetransport 2025 an das dafür vorgesehene Fenster zur Fallregistrierung und Warteschlange.

    • Berichtsaktualisierungen im Jahr 2025 werden in der Reihenfolge der Fallregistrierung verarbeitet; Labore können die Reihenfolge nicht willkürlich ändern. Wenn Kunden jedoch beschleunigte Dienstleistungen oder andere Sonderwünsche benötigen, vermerken Sie dies in der E-Mail.

  2. Umgang mit Berichten, die von Prüflaboratorien für Nicht-Energiespeicher ausgestellt wurden

    • Originalprüfberichte müssen von DGM-akkreditierten Laboren mit entsprechenden Berichtsversionen ausgestellt und mit dem CNAS-Stempel versehen sein.

    • Antragsformular.

    • Verpackungsmaterialien.

    • Vergleichsbeispiele.

  3. Andere Situationen

    • Bei dringenden Anfragen wenden Sie sich bitte an das GTG-Geschäftspersonal und vereinbaren Sie die Fallregistrierung per E-Mail mindestens zwei Werktage im Voraus. Nicht registrierte Anträge können nicht beschleunigt bearbeitet werden.

 

Interpretation regulatorischer Aktualisierungen

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden die 67. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR) der International Air Transport Association (IATA) offiziell umgesetzt. Dieses Update führt detailliertere und gezieltere Regeln für den Ladezustand von Lithium-Ionen-Batterien ein, die mit Geräten transportiert werden, und umfasst verschiedene Verpackungsanweisungen und UN-Nummern für den Versand von Lithium-Batterien. Diese Änderungen wirken sich direkt auf Luftfrachtunternehmen, Hersteller von Lithiumbatterien und zugehörige Logistikunternehmen aus. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem vorherigen Artikel: “2026 IATA DGR Neue Regeln: Umfassende Analyse der Ladezustandsanforderungen für den Lufttransport von Lithiumbatterien”.

 

UN38.3 testing
Batterieprüflabor

 

Produktumfang für UN38.3-Zertifizierung

  • Verschiedene kleine Sekundärbatterien, wie Laptop-Batterien, Batterien für Digitalkameras, Camcorder-Batterien, verschiedene zylindrische Batterien, Batterien für drahtlose Kommunikation, tragbare DVD-Batterien und Lithiumbatterien für CD- und MP3-Player.

  • Verschiedene Handy-Akkus, darunter Lithium-Ionen-Akkus und Lithium-Polymer-Akkus.

  • Verschiedene Sekundärbatterien für die Stromversorgung, z. B. Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für Straßenelektrofahrzeuge, Batterien für Elektrowerkzeuge und Batterien für Hybridfahrzeuge.

  • Natrium-Ionen-Batterien.

 

Erforderliche Dokumente für UN38.3-Zertifizierung

  1. Ausgefülltes Antragsformular (einschließlich Batterieinformationen).

  2. Batterie-Spezifikationsblatt.

  3. Testmuster (auf dem Muster-Typenschild müssen Modell, Spannung, Kapazität und Wattstundenwert angegeben sein und mit den zum Transport gelieferten Batterien übereinstimmen).

Wenn ein Bericht zur Identifizierung des Transportzustands (für den Luft-/Seetransport) erforderlich ist, stellen Sie außerdem Folgendes bereit:

  • Betrauungsschreiben und Transporterklärungsdokumente.

  • Verpackungsbilder (einschließlich Außenverpackung, geöffneter Außenverpackung und Innenverpackung).

 

Probenmengen für Lithiumbatterien UN38.3-Zertifizierung

  • Einzelzellenbatterien: 18 Stück + 30 Stück

  • Mehrzellenbatterien: 16 Stück + 30 Stück

  • Einzelzellen: 40 Stk

 

Probenmengen für Natrium-Ionen-Batterien UN38.3-Zertifizierung

  • Einzelzellen: 20 Stk

  • Einzelzellenbatterien: 18 Batterien + 10 Zellen

  • Kleine Akkupacks (≤12 kg): 16 Akkus + 10 Zellen

  • Große Akkupacks (>12 kg): 8 Batterien + 10 Zellen

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