Für Beleuchtungshersteller, die den europäischen Markt erschließen möchten, CE Kennzeichnung für Leuchten ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben “Reisepass für den Marktzugang.” Wenn die CE-Kennzeichnung nicht ordnungsgemäß angebracht wird, kann dies zu einer Ablehnung durch den Zoll, einer erzwungenen Rücknahme vom Markt, Geldstrafen und erheblichen finanziellen Verlusten führen. Liegt Ihr Beleuchtungsprodukt im Geltungsbereich von CE Kennzeichnung? Welche Schlüsselrichtlinien gelten typischerweise? Dieser Artikel enthält eine detaillierte Aufschlüsselung.

 

I. Gängige Arten von Leuchten, die Folgendes erfordern CE Kennzeichnung

Im Folgenden sind gängige Arten von Beleuchtungsprodukten aufgeführt, die erforderlich sind CE-Zertifizierung:

  • Feste Leuchten: Zum Beispiel Deckenleuchten, Pendelleuchten und Wandleuchten.

  • Tragbare Allzweckleuchten: Zum Beispiel Tischlampen, Stehlampen, Klemmleuchten, Taschenlampen und Stirnlampen.

  • Straßen- und Straßenbeleuchtung: Für die öffentliche Beleuchtung, einschließlich Gartenbeleuchtung, LED-Straßenbeleuchtung und Tunnelbeleuchtung.

  • Flutlichter: Hochleistungsleuchten für Architekturbeleuchtung, Platzbeleuchtung und Sportstadionbeleuchtung.

  • LED-Einbauleuchten: Verschiedene Flächenleuchten, Einbau-Downlights und Strahler mit LED-Lichtquellen.

  • Bühnenbeleuchtung: Professionelle Leuchten für den Einsatz in Theatern und Studios.

  • Wichtige Leuchtenkomponenten: Auch eigenständige Komponenten wie LED-Treiber und Vorschaltgeräte müssen in der Regel den relevanten Richtlinien entsprechen.

 

 

II. Detaillierte Erläuterung der Kernrichtlinien

Die wichtigsten Richtlinien sind LVD, EMC, ErP und RoHS.

 

1. LVD (Niederspannungsrichtlinie)

Die CE-LVD-Richtlinie betrifft die Prüfung der Produktsicherheit.

  • Haupttests: Temperaturanstieg, elektrische Festigkeit (Spannungsfestigkeit), Isolationswiderstand, Fehlerbedingungen und Bewertung der Blaulichtgefahr.

  • Anwendbare Standards: EN IEC 60598-1, EN IEC 60598-2-X-Serie, IEC TR 62778, EN 62031, EN 62493.

 

2. EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit).

Das CE-EMV-Richtlinie Bewertet die elektromagnetischen Emissionen (EMI) und die Immunität eines Produkts gegenüber externen Störungen (EMS).

  • Haupttests: Leitungsgebundene Emissionen, abgestrahlte Magnetfelder, Oberschwingungsströme, Überspannungsimmunität und Immunität gegen schnelle elektrische Transienten (EFT)/Burst.

  • Anwendbare Standards: EN IEC 55015, EN 61547, EN IEC 61000-3-2, EN 61000-3-3.

 

3. ErP-Richtlinie (Energiebezogene Produkte).

Im Fokus der ErP-Richtlinie stehen Energieeffizienz und ökologische Anforderungen.

  • Haupttests: Lichtverteilung, Ulbrichtkugelmessungen (z. B. Lichtstrom, Wirksamkeit) und Stroboskopeffekte (Pst LM, SVM).

  • Anwendbarer Standard: EU-Verordnung 2019/2020 (Ökodesign für Lichtquellen).

 

4. RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances).

Der RoHS-Richtlinie schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein.

  • Hauptanforderungen: Die Konzentration von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE) darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

 

5. RED (Funkanlagenrichtlinie)

Wenn Ihr Produkt außerdem über drahtlose Funktionen verfügt (z. B. Wi-Fi, Bluetooth), muss es außerdem der RED (Radio Equipment Directive) entsprechen.

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